Die Kunstagentin
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orientierung10. Dezember 2023

Hilfe, ich habe Kunst geerbt. Was jetzt?

Über erste Unsicherheiten, unterschiedliche Interessen und die Frage, wer Verantwortung übernimmt.

Von Anne Scherer

Kaum ist ein Nachlass angetreten, verlangt er nach Antworten. Die meisten davon sind zu früh.

Kaum ist ein künstlerischer Nachlass in die Hände der nächsten Generation übergegangen, scheint bereits festzustehen, was nun gebraucht wird: Antworten. Was ist die Kunst wert? Was soll behalten werden? Was kann verkauft werden? Braucht es ein Gutachten, eine Galerie, ein Museum? Und wer kümmert sich eigentlich darum? Die Fragen kommen schnell. Die Antworten meistens nicht.

Denn wer Kunst erbt, erbt selten nur Kunst. Man erbt Gegenstände und Geschichten, Erinnerungen und Lücken, Versicherungsfragen und Lagerkosten. Vielleicht existieren Inventarlisten, vielleicht nur handschriftliche Zettel. Vielleicht war der Künstler oder die Künstlerin zu Lebzeiten erfolgreich, vielleicht fast vergessen. Vielleicht erschließt sich die Bedeutung des Bestandes relativ schnell. Vielleicht erst nach Jahren.

Und manchmal erbt man all das nicht allein. Dann liegt eine der größten Schwierigkeiten noch vor der Frage, was mit den Werken geschehen soll. Denn „die Erb:innen“ sind nur auf dem Papier eine Einheit.

Drei Geschwister können denselben Nachlass übernehmen und darin drei vollkommen unterschiedliche Dinge sehen. Für die eine ist er das Lebenswerk eines Familienmitglieds, das möglichst zusammenbleiben soll. Für den anderen ein Vermögenswert, der verkauft werden könnte. Ein drittes Geschwisterteil sieht vor allem die Arbeit und die Kosten, die damit verbunden sind.

Keiner dieser Blicke ist ungewöhnlich. Und keiner verschwindet dadurch, dass man sich darauf verständigt, zunächst eine Expertin oder einen Experten anzurufen. Das kleine Wort „wir“ in der Frage Was machen wir jetzt damit? ist deshalb oft wichtiger, als es zunächst scheint.

Denn bevor entschieden werden kann, was mit einem Nachlass geschehen soll, muss möglicherweise etwas anderes geklärt werden: Was sieht jede:r Einzelne überhaupt in diesem Erbe? Welche Erwartungen sind damit verbunden? Und wer ist bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen?

Man erbt denselben Bestand – aber nicht dieselbe Bedeutung.

Familien haben ihre eigenen Geschichten, lange bevor jemand beginnt, Inventarnummern zu vergeben. Geschwister können dieselbe Person sehr unterschiedlich erlebt haben. Entsprechend verschieden ist häufig ihr Blick auf das, was sie hinterlassen hat. Was für einen Teil der Familie nahezu unantastbar ist, kann für einen anderen ein Vermögenswert sein, über dessen Zukunft entschieden werden muss.

Damit bekommt eine scheinbar sachliche Frage eine zweite Ebene. Geht es um die Kunst – oder um persöhnliche Themen zwischen den Erb:innen? Beides lässt sich nicht immer sauber voneinander trennen.

Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, am Anfang nicht sofort über einzelne Werke zu sprechen. Die wichtigere Verständigung betrifft möglicherweise zunächst die Erwartungen der Beteiligten. Soll der Nachlass möglichst zusammenbleiben? Ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung vorstellbar? Soll verkauft werden? Wer kann Zeit investieren? Wer trägt laufende Kosten? Und gibt es überhaupt eine gemeinsame Vorstellung davon, was in fünf oder zehn Jahren aus dem Bestand werden soll?

Solche Gespräche wirken zunächst wie Familienorganisation. Tatsächlich können sie für die Zukunft eines Nachlasses ebenso folgenreich sein wie eine spätere kunsthistorische Einordnung.

Gerade wenn innerhalb einer Familie Unsicherheit herrscht, erscheint der Blick von außen verlockend. Ein Auktionshaus könnte doch sagen, was die Werke wert sind. Eine Galerie, ob sich eine Position entwickeln lässt. Ein Museum, ob ein Bestand für seine Sammlung oder Forschung interessant sein könnte.

Nur beantworten diese Akteur:innen unterschiedliche Fragen – aus unterschiedlichen Perspektiven. Ein Auktionshaus betrachtet Werke auch im Hinblick auf Verkäuflichkeit und Nachfrage. Eine Galerie muss überlegen, ob und wie sich eine Position langfristig vertreten lässt. Ein Museum folgt seiner Sammlung, seinen Forschungsfragen und institutionellen Möglichkeiten.

Keine dieser Perspektiven ist falsch. Aber keine kann einer Familie die grundlegende Entscheidung abnehmen, welche Zukunft sie für den Nachlass überhaupt ermöglichen möchte.

Expertise kann einen Nachlass beurteilen. Sie kann nicht entscheiden, was eine Familie von ihm will.

Besonders deutlich wird das, wenn mehrere Menschen gemeinsam erben. Dann liegt eine vermeintlich einfache Lösung nahe: Man teilt auf. Jede:r bekommt einen Teil. Das erscheint übersichtlich und gerecht. Bei Geld oder anderen Vermögenswerten mag diese Logik funktionieren. Bei einem künstlerischen Nachlass kann sie problematisch sein.

Denn Kunstwerke sind keine austauschbaren Einheiten. Hundert Bilder für die eine Person, hundert für die nächste und hundert für die dritte ergeben rechnerisch eine gleichmäßige Verteilung. Inhaltlich kann dabei etwas auseinanderfallen, das bislang zusammengehörte.

Werkgruppen werden getrennt. Dokumente landen an einem anderen Ort als die dazugehörigen Arbeiten. Korrespondenzen bleiben bei einem Familienmitglied, Fotografien bei einem zweiten, Werke bei einem dritten. Jahre später versucht jemand, Zusammenhänge zu rekonstruieren, die innerhalb der Familie einmal vollständig vorhanden waren.

Eine faire Verteilung des Eigentums kann zu einer unglücklichen Verteilung des Wissens führen.

Entscheidend ist deshalb nicht, dass ein Nachlass niemals geteilt werden darf. Sondern wann. Wurde sein Zusammenhang zuvor dokumentiert? Sind Werkgruppen, Archive und Provenienzen erschlossen? Oder wird etwas auseinandergerissen, bevor überhaupt sichtbar geworden ist, was zusammengehört?

Werke dürfen ihre Besitzer:innen wechseln. Nachlässe verändern sich. Ein Bestand muss nicht auf Dauer vollständig zusammenbleiben. Aber es macht einen Unterschied, ob seine Verteilung das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit ihm ist oder deren Anfang verhindert.

Hinzu kommt eine weitere Frage, die in Erbengemeinschaften leicht unterschätzt wird: Aus einem gleichen rechtlichen Anspruch folgt nicht automatisch ein gleiches Interesse an der Aufgabe. Nicht jede Person, die Kunst erbt, möchte einen Nachlass betreuen. Und nicht jede kann es.

Die Beschäftigung mit einem umfangreichen Bestand kann Jahre dauern. Sie verlangt Zeit, organisatorische Arbeit, finanzielle Mittel und die Bereitschaft, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, deren Ergebnis zunächst offen ist. Für manche Menschen wird daraus eine Aufgabe, die sie bewusst übernehmen möchten. Für andere bleibt es eine Belastung, die sie nie gesucht haben.

Gleiche Eigentumsanteile bedeuten nicht, dass Verantwortung gleich verteilt werden muss.

Es kann deshalb sinnvoll sein, die operative Verantwortung bei einer Person zu bündeln, die sie übernehmen möchte und kann, ohne dadurch die wirtschaftlichen Interessen der übrigen Erb:innen zu ignorieren. Eine faire Lösung muss nicht bedeuten, den Nachlass physisch in gleich große Teile zu zerlegen.

Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konstruktionen dafür geeignet sind, hängt vom konkreten Fall ab und gehört in fachkundige Hände. Der entscheidende Gedanke liegt davor: Eigentum, wirtschaftliche Beteiligung und operative Verantwortung müssen nicht zwangsläufig identisch verteilt sein. Manchmal kann gerade diese Unterscheidung fairer sein – gegenüber den Erb:innen und gegenüber dem Werk.

Natürlich klingt das in der Theorie friedlicher, als es innerhalb einer Familie häufig ist. Ein Nachlass kann Konflikte sichtbar machen, die mit Kunst nur am Rand zu tun haben. Wer hat sich zu Lebzeiten stärker gekümmert? Wem hat der Künstler oder die Künstlerin mehr vertraut? Wer investiert heute Zeit und Geld? Und wer möchte trotzdem bei jeder Entscheidung mitreden? Dann wird aus der Frage nach einem Bild schnell eine Frage nach Anerkennung.

Auch persönliche Nähe spielt dabei eine besondere Rolle. Sie kann wertvolles Wissen bewahren, aber ebenso Gewissheiten erzeugen. Sätze wie Er hätte das niemals gewollt besitzen innerhalb einer Familie große Autorität. Vielleicht stimmen sie. Vielleicht sind sie Erinnerung, Interpretation oder beides. Persönliches Wissen sollte deshalb dokumentiert und ernst genommen werden, ohne es automatisch mit kunsthistorischer Gewissheit gleichzusetzen.

Bei all diesen Fragen gibt es selbstverständlich Dinge, die keinen Aufschub erlauben: gefährdete Werke, ungeeignete Lagerbedingungen sowie rechtliche, steuerliche oder versicherungstechnische Fragen.

Doch nicht alles, was ungeklärt ist, ist auch dringend. Gerade Entscheidungen, die sich später nur schwer rückgängig machen lassen – größere Verkäufe, die Aufteilung eines Bestandes oder die Trennung von Werken und dazugehörigen Dokumenten – verdienen einen anderen Zeithorizont.

Schnelle Klarheit kann ein langfristiges Problem erzeugen.

Bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, sollte eine Erbengemeinschaft deshalb zumindest klären:

• Welche Erwartungen haben die einzelnen Beteiligten an den Nachlass?

• Soll der Bestand zunächst zusammenbleiben, erforscht, verkauft oder langfristig entwickelt werden?

• Wer kann und möchte operative Verantwortung übernehmen?

• Welche finanziellen und zeitlichen Ressourcen stehen zur Verfügung?

• Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – und welche können delegiert werden?

Ein ruhiger Anfang bedeutet in diesem Fall nicht nur, mit der Kunst nichts zu überstürzen. Er bedeutet auch, den Beteiligten Zeit zu geben, ihre eigene Position zu verstehen.

Denn die ersten Monate nach einem Todesfall sind selten der Moment größter Distanz. Trauer, Erinnerung, organisatorischer Druck und finanzielle Fragen treffen gleichzeitig aufeinander. Was heute unbedingt bewahrt werden soll, kann später anders gesehen werden. Was heute nur als Belastung erscheint, bekommt vielleicht Bedeutung, sobald sich eine Perspektive für den Bestand entwickelt.

Nicht jede frühe Gewissheit muss deshalb sofort in eine dauerhafte Entscheidung übersetzt werden. Vielleicht verändert sich die Ausgangsfrage damit. Am Anfang lautet sie: Was machen wir mit der Kunst? Danach vielleicht: Was wollen wir eigentlich jeweils von diesem Nachlass? Und irgendwann kommt eine wesentlich nüchternere Frage: Wer übernimmt?

Nicht nur die Werke. Nicht nur das Eigentum. Sondern die Verantwortung.

Das kann ein Familienmitglied sein, eine gemeinsam geschaffene Struktur oder später auch ein externer Partner. Vielleicht zeigt sich ebenso, dass niemand diese Aufgabe dauerhaft übernehmen möchte. Auch das ist eine Antwort, mit der sich arbeiten lässt.

Entscheidend ist, Eigentum und Verantwortung nicht automatisch gleichzusetzen.

Eine faire Lösung muss nicht bedeuten, einen Nachlass physisch in gleich große Teile zu zerlegen. Manchmal besteht die verantwortungsvollere Entscheidung gerade darin, seinen Zusammenhang zunächst zu erhalten und die operative Verantwortung dort zu bündeln, wo tatsächlich die Bereitschaft besteht, sie zu tragen.

Denn es liegt ein Unterschied zwischen dem Verteilen eines Erbes und der Übernahme eines Nachlasses. Bevor entschieden wird, was mit der Kunst geschehen soll, lohnt sich deshalb eine Frage, die erstaunlich selten zuerst gestellt wird:

Wer von uns ist bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen?

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