Der Nachlass eines Sammlers
Was von einer Sammlung bleibt, wenn der Blick ihres Sammlers fehlt. Über Auswahl, Beziehungen, Provenienz und die Frage, ob eine Sammlung selbst einen erhaltenswerten Zusammenhang bildet.
Zwei Gemälde hingen im Haus meiner Eltern immer nebeneinander. Beide zeigen Gesellschaftsszenen, in denen sich Figuren und geometrische Elemente miteinander verbinden. Das eine ist in gedeckten Grün-, Grau- und Brauntönen gemalt. Das andere bewegt sich in einem mediterranen Farbspektrum, beeinflusst von einer Toskana-Reise des Künstlers.
Die beiden Künstler waren befreundet und tauschten sich intensiv über ihre Arbeit aus. Mein Vater sammelte von beiden umfangreiche Werkgruppen. Ob er die Gemälde wegen dieser Freundschaft nebeneinander aufhängte, kann ich heute nicht mehr mit Sicherheit sagen. Ich weiß nur: In meiner Erinnerung gehörten sie zusammen.
Heute befinden sie sich in unterschiedlichen Teilen des Familienbesitzes.
Was bedeutet eine solche Nachbarschaft für eine Sammlung?
Inventarisiert man zwei Gemälde, erfasst man Künstler, Titel, Maße, Technik, Datierung und Standort – soweit diese Informationen bekannt sind. Man kann ihre Herkunft dokumentieren, ihren Zustand beschreiben und möglicherweise einen Wert bestimmen. In keiner dieser Kategorien steht jedoch, weshalb zwei Arbeiten über Jahre nebeneinanderhingen.
Vielleicht war ihre Hängung eine bewusste Gegenüberstellung. Vielleicht gefiel meinem Vater der Kontrast zwischen den zurückgenommenen Farben des einen und der mediterranen Farbigkeit des anderen. Vielleicht erinnerte ihn das Werkpaar an die Freundschaft der beiden Künstler. Vielleicht war die Anordnung weniger programmatisch, als sie mir rückblickend erscheint. Es gibt kein Foto, das die gemeinsame Hängung dokumentiert. Es gibt meine Erinnerung.
Damit beginnt die Schwierigkeit. Eine Sammlung besteht aus Dingen, aber sie entsteht durch Entscheidungen. Manche lassen sich belegen. Andere waren so selbstverständlich in den Alltag eingebunden, dass niemand daran dachte, sie festzuhalten.
Mein Vater sammelte klassische Moderne, Nachkriegskunst und zeitgenössische Positionen. Sein Schwerpunkt lag auf Malerei und Arbeiten auf Papier; hinzu kamen einige wenige Skulpturen. Neben überregionaler Kunst interessierten ihn besonders Künstlerinnen und Künstler aus dem Saarland. Im Laufe der Jahre entstand eine außergewöhnlich umfangreiche private Sammlung regionaler Kunst.
Das Sammeln fand bei uns nicht auf Distanz statt. Künstlerinnen und Künstler kamen regelmäßig ins Haus. Es wurde gesprochen, diskutiert, betrachtet und vermutlich auch widersprochen. Mein Vater unterstützte viele von ihnen in ihrer Entwicklung und beriet einige auf ihrem weiteren Weg. Er kaufte ihre Arbeiten auch dann, wenn er nicht von einer vielversprechenden Karriere oder einer späteren Wertsteigerung ausging.
Heute würde man ein solches Engagement möglicherweise als mäzenatisch bezeichnen. In unserem Haus fiel dieses Wort nie.
Vielleicht hätte es auch nicht zu ihm gepasst. „Mäzen“ klingt nach einer festgelegten Rolle und einem bewusst gewählten Verhältnis zwischen Förderer und Geförderten. Ich glaube, mein Vater handelte aus einem unmittelbaren Interesse an den Menschen und ihrer künstlerischen Arbeit. Er brachte Menschen zusammen. Freunde und Bekannte steckte er mit seiner Begeisterung für Kunst an; manche begannen später selbst zu sammeln. Seine Leidenschaft wirkte dadurch über den eigenen Besitz hinaus in die damalige saarländische Kunstszene hinein.
Zu diesem Netzwerk gehörte auch seine Mutter, meine Großmutter. Er besuchte sie täglich in ihrem Atelier und tauschte sich mit ihr über ihre Arbeit aus. Ihr künstlerischer Nachlass und seine Sammlung haben deshalb eine gemeinsame Familiengeschichte. Dennoch folgen sie unterschiedlichen Ordnungen: In ihrem Nachlass verbindet die Autorschaft die Werke. In seiner Sammlung war es sein Blick.
Rückblickend erscheint mir diese Sammlung wie eine persönliche Kulturgeschichte seiner Zeit. Sie entstand aus seiner Hochachtung vor künstlerischer Arbeit, aus Freundschaften und aus einem Netzwerk, in dem Kunst nicht nur gekauft, sondern betrachtet, diskutiert und gefördert wurde.
Eine solche Sammlung erzählt keine objektive Kunstgeschichte. Sie zeigt, was ein Mensch in seiner Zeit wahrnehmen, wertschätzen und bewahren wollte – und welche Künstlerinnen, Künstler und Beziehungen seinen Blick geprägt haben.
Dieser Blick ließ sich später nicht mehr befragen. 1995 erkrankte mein Vater im Alter von 46 Jahren schwer. Danach konnte er nicht mehr sprechen. Seine Tätigkeit als Sammler endete plötzlich, und mit ihr die Möglichkeit, ihn nach seinen Entscheidungen zu fragen.
Warum hatte er eine bestimmte Arbeit gekauft und eine andere nicht? Welche Entwicklungen wollte er unterstützen? Wo hatte eine Freundschaft seine Auswahl beeinflusst? Welche Werke verstand er als Gegenüber, welche als Entwicklung innerhalb einer künstlerischen Position? Was hatte er in all den Gesprächen erfahren, die regelmäßig in unserem Haus geführt worden waren?
Die Sammlung blieb erhalten. Ihre Geschichte konnte er nicht mehr selbst erzählen.
Als die Kunst 2008 aus dem Wohn- und Atelierhaus nach Köln umzog, wurden die Sammlung meines Vaters und der künstlerische Nachlass meiner Großmutter begutachtet und inventarisiert. Die einzelnen Arbeiten gelangten ohne eine übergeordnete Sammlungsordnung in die Liste. Dennoch ist dieses Dokument heute von großem Wert. Es hält fest, was damals vorhanden war, und ermöglicht es, Werke wiederzufinden und zuzuordnen.
Was es nicht festhalten konnte, waren die Gespräche, Begegnungen und Beweggründe.
Eine Inventarliste behandelt jedes Werk zunächst als einzelnen Gegenstand. Gerade darin liegt ihre Stärke: Sie schafft Übersicht und macht einen Bestand handhabbar. Der Blick eines Sammlers arbeitet anders. Er stellt Beziehungen her. Er verbindet Künstlergenerationen, Motive und Farben mit persönlichen Begegnungen, Freundschaften und gemeinsamen Erfahrungen. Manchmal stellt er zwei Bilder nebeneinander, die in einer kunsthistorischen Systematik möglicherweise nie gemeinsam auftauchen würden.
Nach dem Tod meines Vaters musste die Sammlung geteilt werden. Da wir zwei Erben waren, wurden die Künstlerpositionen jeweils in Konvoluten verteilt. So blieben die Arbeiten derselben Künstler zusammen, statt einzeln über beide Teile des Erbes verstreut zu werden. Für uns war das die sinnvollste Vorgehensweise.
Dabei wurden auch die beiden Gesellschaftsszenen getrennt. Ein Gemälde blieb bei mir, das andere ging an mein Geschwister. Die Künstlerkonvolute blieben erhalten. Die frühere Nachbarschaft der Bilder tat es nicht.
Eine weitere Arbeit zeigt, wo selbst diese sorgfältige Ordnung an ihre Grenze stößt. Auf der Vorderseite eines Malerpressholzes malte einer der beiden Künstler ein Stillleben. Auf der Rückseite schuf der andere einen weiblichen Akt. Beide arbeiteten bewusst am selben Bildträger.
Für die Erfassung im Gutachten war die gerahmte Seite mit dem Stillleben maßgeblich. Entsprechend wurde die Arbeit dem Konvolut dieses Künstlers zugeordnet und gelangte bei der Erbteilung zu mir. Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Doch die Rückseite gehört ebenso eindeutig zum Werk – und zu einer anderen Künstlerposition.
Hier standen die Arbeiten der beiden Freunde nicht nur nebeneinander. Zwei künstlerische Handschriften befinden sich auf demselben Träger. Ihre Beziehung ist keine nachträgliche Interpretation der Sammlung. Sie ist materieller Bestandteil eines Objekts.
Welcher Künstlerposition lässt sich eine Arbeit zuordnen, an der beide – wenn auch auf getrennten Seiten – gearbeitet haben?
Ein Gutachten und eine Inventarliste müssen eine solche Arbeit benennen und auffindbar machen. Eine Erbteilung muss sie einem Teil des Eigentums zuweisen. Jede dieser Entscheidungen erfüllt einen notwendigen Zweck. Keine kann sämtliche Beziehungen bewahren, die sich in dem Objekt überlagern.
Darin liegt kein Vorwurf an die Erbteilung. Eine private Sammlung kann nicht allein deshalb für immer geschlossen bleiben, weil sie einmal einer Person gehört hat. Rechtliche, räumliche, finanzielle und familiäre Realitäten verlangen Entscheidungen. Auch der Wunsch, Werkgruppen einzelner Künstler nicht zu zerstreuen, ist eine Form des Bewahrens.
Doch jede Ordnung beantwortet eine andere Frage. Die Einteilung nach Künstlernamen fragt nach Urheberschaft. Die Aufteilung unter Erben regelt Eigentum. Eine Inventarliste dokumentiert den vorhandenen Bestand. Die gemeinsame Hängung zweier Bilder folgt dagegen einem Zusammenhang, der sich möglicherweise nur aus dem persönlichen Blick des Sammlers erklären ließe.
War die Sammlung meines Vaters deshalb selbst ein Werk? Der Begriff wäre zu groß. Eine Sammlung ist keine künstlerische Arbeit, nur weil ihre Zusammenstellung eine persönliche Handschrift erkennen lässt. Aber sie ist auch nicht bloß eine Ansammlung einzelner Vermögensgegenstände. In ihr können sich Interessen, Freundschaften, regionale Netzwerke und ein bestimmter Blick auf eine Zeit verdichten.
Vielleicht muss eine solche Sammlung nicht vollständig zusammenbleiben. Möglicherweise müsste aber mehr bewahrt werden als die Liste ihrer Werke.
Welche Arbeiten hingen nebeneinander? Welche wurden gemeinsam erworben? Welche Künstler kamen ins Haus? Wo entstanden Freundschaften, wo Beratung, wo Unterstützung? Welche Entscheidungen beruhten auf kunsthistorischem Interesse und welche auf persönlicher Verbundenheit? Und an welchen Stellen lässt sich das eine vom anderen gar nicht trennen?
Bei den beiden Gemälden kenne ich nicht mehr alle Antworten. Ich weiß, dass ihre Künstler befreundet waren. Ich erinnere mich an die gemeinsame Hängung und daran, dass mein Vater beide Positionen intensiv sammelte. Weshalb er gerade diese Arbeiten miteinander verband, kann ich ihn nicht mehr fragen.
Die Bilder haben neue Eigentümer und neue Orte gefunden. Die Sammlung meines Vaters wurde in nachvollziehbare Teile überführt. Ihre persönliche Kulturgeschichte lässt sich jedoch nicht allein aus diesen Teilen rekonstruieren.
Das doppelseitige Bild ist heute meinem Teil des Erbes zugeordnet. Seine beiden Seiten erinnern mich daran, wie viel von der Geschichte einer Sammlung in den Beziehungen zwischen Werken, Künstlern und dem Menschen liegt, der sie zusammengeführt hat.
